Wer soll das bezahlen?

Biogasanlagen erzeugen regenerativ Strom und Wärme, wie auch z.B. Windenergieanlagen. Im Gegensatz zu Wind- oder Solarenergie ist die Energieproduktion mit Biogas aber bei jedem Wetter verfügbar.
Biogasanlagen erzeugen den Strom aber nicht so günstig wie z.B. Atom- oder Kohlekraftwerke. Selbst Windenergieanlagen erzeugen günstigeren Strom als Biogasanlagen.

Wer bezahlt diesen sicheren, "teuren" Strom?

Die Antwort ist: Alle Stromverbraucher zahlen. Sicherlich haben Sie sich auch schon einmal über die "EEG Umlage" von derzeit 3,530 ct/kWh* (2011) auf Ihrer Stromrechnung geärgert. Alle Anlagen die nach dem Erneuerbare Energien Gesetzt (EEG) Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, bekommen eine feste Vergütung für diesen Strom vom Betreiber des Stromübertragungsnetzes. Die so für alle EEG-Anlagen in Deutschland gezahlte Vergütung wird auf alle in Deutschland verkauften Kilowattstunden (kWh) Strom umgelegt.

Warum werden die Kosten umgelegt?

Bei der Einführung der Kohlekraftwerke und insbesonders bei der Einführung der Atomkraftwerke wurden viele Kosten "verstaatlicht". Das heißt, die wahren Kosten des Produkts wurden und werden durch den Einsatz von Steuergeldern verschleiert. Dies geschah zumeist, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Technologien und Infrastrukturen sind seit vielen Jahren gesichert.
Die Regenerativen Energien beinhalten jedoch (fast) alle anfallenden Kosten, wie z.B. Umweltveränderungen und können gegen die vor ihnen subventionierten Technologien zunächst nicht bestehen. Im Hinblick auf die Endlichkeit der fossilen Ressourcen wird daher mit der EEG-Umlage der Anreiz geschaffen die regenerativen Energieen zu nutzen und zu erforschen, bis sie gegen konventionellen Strom bestehen können.

Übrigens sind die Gestehungskosten für den Strom aus Biogas etwas weniger als das, was sie in Ihrer Stromrechnung bezahlen. Ohne Transport und Steuern wäre er also günstiger.**

*Quelle: http://www.clearingstelle-eeg.de/sonstiges/1061 (22.12.2010)
** Annahme: durchschnittliche Vergütung bei 500 kW, Nawaro- u. Güllebonus: 17,8 €ct./kWh